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Steuertipps für Vermieter

Was als Werbungskosten absetzbar ist, der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, und wo das in der Steuererklärung landet.

Werbungskosten

Vermietungseinkünfte werden in Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben. Absetzbar sind unter anderem Schuldzinsen für ein Immobiliendarlehen, Verwaltungskosten, Versicherungen, Grundsteuer und die Abschreibung (AfA) auf das Gebäude.

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Reparaturen und Renovierungen sind meist sofort als Erhaltungsaufwand absetzbar. Übersteigen Modernisierungen innerhalb von drei Jahren nach Kauf 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, gelten sie steuerlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden statt sofort.

Verluste verrechnen

Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann — vorausgesetzt, das Finanzamt erkennt eine Einkünfteerzielungsabsicht an und nicht bloß Liebhaberei.

Wichtig zu wissen

Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Steuerberatung. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation ab — für eine verbindliche Einschätzung ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.