Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Welche Kosten reingehören, wie der Verteilerschlüssel funktioniert und welche Frist Vermieter einhalten müssen.
Was umlagefähig ist
Umlagefähig sind laufende Betriebskosten wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung oder Hausmeister — vorausgesetzt, sie sind im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart. Verwaltungskosten und Instandhaltungsrücklagen gehören nicht dazu.
Verteilerschlüssel
Ohne andere Vereinbarung im Mietvertrag gilt gesetzlich die Wohnfläche als Verteilerschlüssel. Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Warmwasser müssen mindestens teilweise nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden (Heizkostenverordnung).
Die 12-Monats-Frist
Vermieter müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Wird diese Frist versäumt, können Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden — Guthaben des Mieters bleiben davon unberührt.
Wichtig zu wissen
Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die genaue Umlagefähigkeit hängt vom individuellen Mietvertrag ab — im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Vertrag oder eine Beratung durch einen Mieterverein bzw. Fachanwalt.