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Mieterhöhung: Schritt für Schritt

Die gängigen Wege eine Miete zu erhöhen, welche Fristen gelten und wo die gesetzliche Kappungsgrenze liegt.

Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Der häufigste Weg: Vermieter können die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, meist mit Verweis auf den örtlichen Mietspiegel. Der Mieter muss der schriftlichen Erhöhung zustimmen oder gilt nach Ablauf der Überlegungsfrist als zustimmend, wenn er nicht widerspricht.

Kappungsgrenze

Auch bei Anpassung an die Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen — in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt vielerorts eine reduzierte Grenze von 15 %.

Andere Wege: Staffel- und Indexmiete

Bei einer Staffelmiete sind die Erhöhungen bereits im Mietvertrag fest vereinbart. Bei einer Indexmiete richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex. Beide Modelle laufen unabhängig von der Kappungsgrenze für die Vergleichsmiete.

Wichtig zu wissen

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Formvorschriften sind im Detail streng geregelt — bei Unsicherheit hilft ein Mieterverein, Eigentümerverband oder Fachanwalt für Mietrecht weiter.