Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen
Wie lange die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter ist — und wann Eigenbedarf greift.
Kündigung durch den Mieter
Mieter können unbefristete Mietverträge mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen — unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits läuft.
Kündigung durch den Vermieter
Für Vermieter gilt eine gestaffelte Frist: drei Monate bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei fünf bis acht Jahren, neun Monate ab acht Jahren. Eine Kündigung ist zudem nur mit berechtigtem Interesse zulässig, etwa Eigenbedarf oder erheblicher Vertragsverletzung.
Befristete Verträge
Bei wirksam befristeten Mietverträgen endet das Mietverhältnis automatisch zum vereinbarten Datum, eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit meist ausgeschlossen — außerordentliche Kündigungsgründe bleiben davon unberührt.
Wichtig zu wissen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Formfehler bei einer Kündigung — etwa eine fehlende oder unzureichende Begründung — können sie unwirksam machen.